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Oliver Landgraf
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80469 München
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ol@oliverlandgraf.com
Ust.-Id.Nr. DE 231 227 667
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Designern (nachfolgend Oliver Landgraf genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Oliver Landgraf weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Oliver Landgraf eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Oliver Landgraf überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Oliver Landgraf bleibt in jedem Fall, auch wenn Oliver Landgraf das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Oliver Landgraf und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Oliver Landgraf hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Oliver Landgraf eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Oliver Landgraf, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von Oliver Landgraf sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Oliver Landgraf.
1.8. Über den Umfang der Nutzung steht Oliver Landgraf ein Auskunftsanspruch zu.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Oliver Landgraf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.3. Neukunden verpflichten sich mit 50% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Oliver Landgraf eine Abschlagsvergütung.
2.6. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer).
2.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Oliver Landgraf ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Oliver Landgraf hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Oliver Landgraf abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Oliver Landgraf im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflich- tung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
3.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Oliver Landgraf spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Oliver Landgraf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Oliver Landgraf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat Oliver Landgraf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Oliver Landgraf verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Oliver Landgraf haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Oliver Landgraf ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt Oliver Landgraf vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll Oliver Landgraf die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Oliver Landgraf und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Oliver Landgraf die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Oliver Landgraf nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Oliver Landgraf zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.

7. Haftung
7.1. Oliver Landgraf haftet nur für Schäden, die Oliver Landgraf selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Oliver Landgraf haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Oliver Landgraf geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.6. Soweit Oliver Landgraf auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Oliver Landgraf nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter.
Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Oliver Landgraf, stellt er Oliver Landgraf von der Haftung frei.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Oliver Landgraf Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
8.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Oliver Landgraf eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Oliver Landgraf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Oliver Landgraf übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Oliver Landgraf im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Oliver Landgraf als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.